Apothekentest

  • In Nordrhein-Westfalen gibt es in jeder Apotheke die Möglichkeit, Drogen jeder Art testen zu lassen. Die Substanzen werden von der Apotheke an eine Krankenhausapotheke weitergeleitet.
  • Diese Tests sind anonym, da ApothekerInnen der Schweigepflicht unterliegen und nach § 4 Abs. 1 Nr. 1e Betäubungsmittelgesetz illegale Drogen entgegennehmen dürfen ohne sich strafbar zu machen.
  • Die Dienstleistung der Apotheken kostet 20,- Euro pro eingereichte Substanz.
  • Das Ergebnis gibt nur Aufschluss darüber, welche Substanz(en) in der abgegebenen Probe enthalten sind, nicht jedoch über die Höhe der Dosierung und des Reinheitsgehaltes.
  • Aufgrund der technisch hoch entwickelten Labore werden bei Apothekentests nur geringe Mengen einer Substanz benötigt, um ein Ergebnis herausfinden zu können.
  • Die Untersuchungsergebnisse liegen in der Regel nach wenigen Tagen vor.
  • Direktlink zur Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInfoseite der Apothekenkammer Nordrhein (auf das Logo klicken). Dort gibt es dann auch ein Formular zum Versenden der Substanz.
Apothekenkammer Nordrhein


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04-08-10

NRW will "geringe Menge" wieder erhöhen

Eine „Straffreiheit“ beim Besitz einer sogenannten "geringen Menge" gibt es allerdings nicht!

 

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Kölner Polizei kündigt Kontrollen auch für Fahrradfahrer an!

28-06-10

Pillenwarnung Juni 2010

Gefundene Substanzen: m-CPP, Domperidon, Metoclopramid, Koffein