Drogen und Strafrecht:
KonsumentInnen von illegalen Drogen gehen ein erhebliches Risiko der Strafverfolgung ein: Die folgenden Seiten bieten Informationen über:
Meldung vom 04. August 2010:
NRW-Justizministerium plant Anhebung der Eigenbedarfsgrenze:
Bis zur Umsetzung gilt in NRW aber weiterhin die Festlegung der "geringen Menge bei Cannabis und Marihuana von 6 Gramm und bei anderen illgealen Drogen von 0 Gramm.
Weitere wichtige Infos hierzu:
click...
Meldung vom 30. Juli 2007:
Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter verschärft Kampf gegen illegale Drogen: Eigenbedarfsgrenze sinkt oder entfällt, Verfahrenseinstellung bei Jugendlichen nur gegen Auflagen. Mehr Infos:
click...
- das
Betäubungsmittelgesetz (Strafbare Handlungen, Strafverfahren, Eigenbedarfsregelung, "geringe Menge", Meldung an die Führerscheinstelle)
Rechtshilfe (Rechtsberatung in Köln, Rechtsberatung im Internet)
Drogen und Straßenverkehr (Führerscheinentzug)- rechtliche Situation bei
Drogenkonsum in der Bundeswehr





