
KonsumentInnen von illegalen Drogen gehen ein erhebliches Risiko der Strafverfolgung ein: Die folgenden Seiten bieten Informationen über:
Meldung vom 04. August 2010:
NRW-Justizministerium plant Anhebung der Eigenbedarfsgrenze:
Bis zur Umsetzung gilt in NRW aber weiterhin die Festlegung der "geringen Menge bei Cannabis und Marihuana von 6 Gramm und bei anderen illgealen Drogen von 0 Gramm.
Weitere wichtige Infos hierzu:
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Meldung vom 30. Juli 2007:
Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter verschärft Kampf gegen illegale Drogen: Eigenbedarfsgrenze sinkt oder entfällt, Verfahrenseinstellung bei Jugendlichen nur gegen Auflagen. Mehr Infos:
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