Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter verschärft Kampf in NRW gegen illegale Drogen:

Nachtrag vom 01.10.2007
der genaue Wortlaut des NRW-Runderlasses zur Anwendung des § 31 a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes ist unter folgendem Link veröffentlicht:

Wortlaut NRW-Runderlasses  § 31 a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetzes


 

Meldung vom 30/07/07

NRW-Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter verschärft Kampf gegen illegale Drogen: Eigenbedarfsgrenze sinkt oder entfällt, Verfahrenseinstellung bei Jugendlichen nur gegen Auflagen

 

 

Das Justizministerium teilt mit:

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat den Kampf gegen die Drogen­kriminalität in Nordrhein-Westfalen verschärft.

"Ich habe angeordnet, dass die Eigenbedarfsgrenze bei Drogendelikten herab­gesetzt sowie eine Sonderregelung bei Verstößen Jugendlicher und ihnen gleich­gestellter Heranwachsender eingeführt wird", sagte die Ministerin am Montag (30. Juli 2007) in Düsseldorf.

  • Demnach wird, wenn die Tat sich auf eine geringe Menge zum Eigenverbrauch bezieht, die Obergrenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen kann (Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz), für Haschisch und Marihuana von 10 auf nur noch 6 Gramm abgesenkt.

  • Eine Eigenbedarfsgrenze für so genannte harte Drogen, also vor allem Heroin, Kokain und Amphetamin (bislang 0,5 Gramm), wird es nicht mehr geben. Ein Absehen von der Strafverfolgung nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz kommt hier künftig nur noch in Ausnahmefällen in Frage.

  • Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heran­wachsende sollen demnächst nur noch unter Auflagen und nicht mehr - wie bislang - folgenlos eingestellt werden können. Denkbare Auflagen sind regel­mäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden.

Quelle: http://www.presseservice.nrw.de/presse2007/07_2007/070730JM.php



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