K.o.-Tropfen (GHB, GBL, Liquid Ecstasy, Vergewaltigungsdroge)

Was sind K.o.-Tropfen?

Als K.o.-Tropfen werden die Substanzen GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gamma-Butyrolacton) bezeichnet. Die beiden flüssigen  Substanzen sind auch unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ bekannt. Bei einer geringen Dosis wirken sie berauschend und enthemmend. Bei einer höheren Dosis hingegen wirken die Substanzen einschläfernd.

Dieser Zustand wird von den Tätern genutzt, um Ihre Opfer zu vergewaltigen, sexuell zu missbrauchen oder auszurauben.

K.o.-Tropfen sind farb- und geruchlos. Vermischt mit einem Getränk ist der leicht salzige/seifige Geschmack nur schwer zu schmecken.

Wie wirken K.o.-Tropfen

    K.O.-Tropfen machen zuerst willenlos und dann bewusstlos!

    Die Wirkung tritt nach ca. 10 - 20 Minuten ein und hängt sehr stark von der Dosis ab.

    Zu Beginn wirken K.o.-Tropfen ähnlich wie Alkohol. Die Selbstbeherrschung nimmt ab, leichte Willenlosigkeit tritt auf. Dieser Zustand wird von den Tätern oft genutzt, um die Opfer an einen anderen Ort zu bringen. Bei einer höheren Dosis hingegen wirken die Substanzen dann einschläfernd. Die Wirkung hält zwei bis vier Stunden an. Bewusstlosigkeit und Erinnerungslücken treten auf. Die Opfer können sich gar nicht oder nur bruchstückhaft an das Geschehene erinnern.

    Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von K.o.-Tropfen und Alkohol. Hierbei besteht die Gefahr einer Atemlähmung. 

Wie und wo werden K.o.-Tropfen eingesetzt?

Schon wenige Milliliter der Substanz reichen aus, um die Opfer zu betäuben.

Die Tropfen werden in einem unbeobachteten Moment in ein Getränk gemischt.

Dies passiert in Diskotheken,  auf Festivals, in Kneipen, bei öffentlichen und privaten Parties aber auch auf Volks- und Schützenfesten.

Bis die betäubende Wirkung eintritt können die Täter Ihre Opfer dann an einen anderen Ort bringen.

Aber auch im privaten Bereich werden die Täter aktiv. Die romantische Zweisamkeit kann dann für die Verabreichung von K.o.-Tropfen leicht genutzt werden.

 

K.o.-Tropfen werden sowohl im hetero- als auch im homosexuellen Umfeld missbräuchlich verwendet: Schwule Männer können anderen schwulen Männern durch K.o.-Tropfen zum Opfer fallen.

 

In Urlaubsregionen werden K.o.-Tropfen für Raub- und Diebstahlsdelikte eingesetzt.

Weitere Betäubungsmittel neben klassischen K.o.-Tropfen:

Neben GHB und GBL, gibt es noch weitere Substanzen, die häufig als K.o.-Tropfen missbraucht werden, hierzu zählen z.B. Benzodiazepine und Barbiturate.

 

Aber auch zu hoher Alkoholkonsum hat in vielen Fällen dazu geführt, dass sich Personen im betrunkenen Zustand auf Geschlechtsverkehr einlassen, dem sie nüchtern niemals zugestimmt hätten.

 

Wie können Sie sich schützen? – Vorsicht ist besser als Nachsicht

  • Lassen Sie Ihr Getränk nie unbeaufsichtigt stehen
  • Getränke nicht von unbekannten Personen annehmen
  • Getränke immer selbst bestellen und entgegennehmen
  • Bei einer Einladung zu einem Getränk beim Bestellen und Entgegennehmen dabei sein.
  • Gemeinsam sind Sie stark – besprechen Sie mit Ihren Freundinnen das Problem der K.o.-Tropfen und passen Sie gegenseitig auf sich und Ihre Gläser auf.


Sollten Ihnen plötzlich schwindelig werden, oder falls Sie ein unwohles Gefühl haben, sprechen Sie Ihre Freundinnen und Freunde oder andere vertrauenswürdige Personen an. Wenden Sie sich auch an das Personal.

Sie haben K.o.-Tropfen bekommen - was können Sie tun?

K.o.-Tropfen lassen sich im Körper nur kurz nachweisen. Schnelles Handeln ist gefragt, wenn Sie Klarheit haben möchten und einen Beweis für eine Anzeige gegen den Täter benötigen. Ein Nachweis ist in Blut und Urin bis ca. 12 Stunden nach Einnahme möglich.


    Zum Nachweis suchen Sie schnellstmöglich ein Krankenhaus, oder ein Arzt auf. In Großstädten sind Rechtsmedizinische Institute ebenfalls gute Anlaufpunkte. Diese erstellen eine klare Dokumentation, die für einen Strafprozess unerlässlich sind.
    Informieren Sie das Personal darüber, dass Sie auf K.o.-Tropfen untersucht werden möchten.
      Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat gemäß § 179 StGB.
        Schalten Sie auch schnellstmöglich die Polizei ein – erstatten Sie Anzeige.
        Sie können auch Anzeige gegen unbekannt erstatten.


                    Kostenübernahme von Blut-/Urinuntersuchungen:
                    Bei Verdacht auf K.o.-Tropfen werden die Kosten für Blut-/Urinuntersuchungen in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.
                    Ausnahme: Nach Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei werden die Kosten des Nachweisverfahrens im Rahmen der Ermittlung übernommen. 


                            Wichtig:

                          Wenn Sie eine Strafanzeige erst nach einer Untersuchung stellen wollen, benötigen Sie vom behandelnden Arzt/Ärztin eine möglichst genaue Dokumentation. Fordern Sie diese ein!

                          • Blut/Urin-Kontrolle, um nachzuweisen, welche Substanz verabreicht wurde
                          • Nachweis, ob Geschlechtsverkehr stattgefunden hat
                          • Dokumentation/Bilder von verletzten Stellen usw.

                           

                          Wenden Sie sich an eine Frauenberatungsstelle oder an einen Frauen-Notruf. Dort finden Sie geschulte Mitarbeiterinnen, die Ihnen bei psychischen Belastungen durch eine Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs helfen können.

                          Adressen in Köln:

                           

                          Strafanzeige  - stetig besetzte Polizeiwache:

                          Polizei Köln
                          Kriminalkommissariat 66 – Kriminalwache

                          24 Stunden am Tag besetzt
                          Walter-Pauli-Ring 2 - 4
                          51103 Köln
                          Tel.: 0221/229-8855
                          Fax: 0221/229-8862
                          kk66.koeln(a)polizei.nrw.de

                          oder jede andere Polizeidienststelle!

                           

                          Nachweis von K.o.-Tropfen:

                          Institut für Rechtsmedizin
                          Universität zu Köln

                          Melatengürtel 60-62
                          50823 Köln
                          Telefon +49 (0)221 478-88222
                          Telefax +49 (0)221 478-88223


                          E-Mail:
                          rechtsmedizin(a)uk-koeln.de

                          Internet: http://www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin

                           

                          Rechtzmedizin Überregional:

                          Link: Rechtsmedizinische Institute in Deutschland

                           

                          Frauenberatungsstellen:

                          Notruf und Beratung

                          für vergewaltigte Frauen
                          Frauen gegen Gewalt e.V.
                          Fon / Fax: 0221 - 56 20 35

                          Fridolinstr. 14,

                          50823 Köln
                          mailbox(a)notruf-koeln.de

                          www.notruf-koeln.de

                           

                          Mädchenberatung linksrheinisch
                          Lobby für Mädchen

                          Fridolinstr. 14
                          50823 Köln-Ehrenfeld
                          Tel.: 02 21 – 45 35 56 50
                          Fax : 02 21 – 45 35 56 54

                          Telefonische Beratung: Mo: 10:00 – 12:00 Uhr
                          Offene Beratung: Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
                          Beratung nach Vereinbarung: Mo – Do ganztägig
                          maedchenberatung-linksrhein(a)lobby-fuer-maedchen.de

                          www.lobby-fuer-maedchen.de

                           

                          Mädchenberatung rechtsrheinisch

                          Lobby für Mädchen
                          im Interkulturellen Mädchentreff
                          Buchheimer Straße 56
                          51063 Köln – Mülheim
                          Tel.: 02 21 / 890 55 47
                          Fax: 02 21 / 890 55 48
                          maedchenberatung-rechtsrhein(a)lobby-fuer-maedchen.de

                          www.lobby-fuer-maedchen.de
                          Offene Beratung Mi und Fr 14:00 – 18:00 Uhr
                          Beratung nach Vereinbarung: Di - Fr ganztägig

                           

                          Beratungsstelle für schwule Männer, die Opfer von K.O.-Tropfen geworden sind:

                          Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule im
                          RUBICON Beratungszentrum
                          Rubensstr. 8-10
                          50676 Köln
                          Telefon: 0221-27 66 999-0
                          kontakt@vielfalt-statt-gewalt.de
                          www.vielfalt-statt-gewalt.de
                          www.rubicon-koeln.de

                           

                           

                           

                           

                          weiterführende Informationen:

                          Kölner Kampagne zu K.o-Tropfen:

                           

                          # Umfangreiche und Informative Webseite

                          # Info-Postkarte
                          # Faltblatt
                          # Plakat

                           

                          Link: www.ko-tropfen-koeln.de
                           

                           

                          Flyer des Justizministeriums NRW: Opens external link in new windowLass Dich nicht K.O. TROPFEN

                           

                          Online Kampagne K.O.-Tropfen - NEIN DANKE! aus Berlin



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