Tarnen und täuschen!
Neue Drogen - neue Vertriebswege – neue Gefahren?!

(c) Foto: partypack.de

“Research Chemicals” (RC) und “Legal-Highs”

Designerdrogen sind nichts Neues. Der Versuch Drogen bei der Herstellung so zu verändern, dass sie den bestehenden rechtlichen Beschränkungen nicht mehr unterliegen, war und ist ein oft praktizierter Weg. 

Neu hingegen sind die Vertriebswege und Verkaufsstrategien und die Geschwindigkeit, in der neue Substanzen auftauchen. Gesetzgeber und Foschung können der Geschwindigkeit des Marktes nicht mehr folgen. Konsumentinnen und Konsumenten der neuen Substanzen machen sich zum Versuchskaninchen für Substanzen, über deren Gefahren noch viel zu wenig bekannt ist.
Die europäische Drogenbeobachtungsstelle hat in den letzten Jahrenüber 450 neue psychoaktive Substanzen gefunden, die in über 650 Onlineshops europaweit vertrieben werden.

Aber immer schön der Reihe nach:

Als „Research Chemicals“ werden Substanzen beschrieben, die eine psychoaktive Wirkung besitzen, bisher aber weder medizinisch genutzt werden, noch pharmakologisch untersucht wurden.

Im Klartext: Research Chemicals sind „designte“ Substanzen, die eine berauschende Wirkung besitzen, über deren Auswirkungen und Gefahren aber bisher nur sehr wenig bekannt ist. Ein Großteil der unter dem Namen „Research Chemicals“ zusammengefassten Substanzen unterliegt in Deutschland noch nicht dem Betäubungsmittelgesetz, obwohl sie in Ihrer Wirkung bekannten Substanzen wie z.B. Cannabis, Ecstasy, Amphetamin oder Cathinonen sehr ähnlich sind. Andere „Research Chemicals“ hingegen, wie z.B. Mephedron sind seit 2010 verboten. Seit 25. November 2016 gibt es ein neues Gesetz (NpSG - Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe), dass zwei chemische Stoffgruppen komplett unter Strafe stellt. Der Gesetzgeber versucht hiermit die Substanzen zu verbieten, die (noch) nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen.

Oft werden „Research Chemicals“ auch unter dem  Begriff „Legal-Highs“ vermarktet oder als "Badesalz" oder "Dünger" deklariert. Der Begriff „Legal-Highs“ hat keinerlei Aussagekraft über das Gefahrenpotential einer Substanz. Er bestimmt lediglich deren momentanen rechtlichen Status.

Tarnen und täuschen:

Was steht drauf? Was ist drin? Heute dies, morgen das…
Im Internet werden diese Substanzen oft unter Begriffen wie „Kräutermischungen“, „Räuchermischungen“, „Badesalz“ oder als „Dünger“ angeboten.
Welcher Wirkstoff in welcher Menge (Dosierung) dann wirklich in welchem Produkt enthalten ist, entzieht sich den Konsumenten zumeist. Unklar ist auch, ob ein über das Internet angebotenes Produkt immer dieselbe Substanz in gleichbleibender Menge enthält.
So wurden unter dem Namen „Badesalz“ in der Vergangenheit unterschiedlich wirkende Substanzen verkauft. Solange der Wirkstoff Mephedron noch nicht verboten war, gab es „Badesalze“, die Mephedron enthielten. Nach dem Verbot von Mephedron sind verschiedenste andere Substanzen in als „Badesalz“ verkauften Produkten gefunden worden.
Die Möglichkeit der Hersteller mit der Entwicklung neuer Substanzen auf Verbote zu reagieren, scheint grenzenlos! Ein Katz und Maus Spiel zwischen Herstellern und Verbotspolitik hat begonnen.
Ähnlich verhält es sich bei vielen sogenannten „Räuchermischungen“. Nachdem nachgewiesen wurde, dass die Wirkung vieler Kräutermischungen nicht durch Kräuter, sondern durch „synthetische Cannabinoide“ hervorgerufen wird, stellte der Gesetzgeber die gefundenen Wirkstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz. Kurze Zeit später tauchten neue Mischungen auf, die wiederum neue noch nicht verbotene synthetische Cannabinoide enthielten. Diese sind nun dem neuen Gesetz (NpSG) unterstellt, das sich aber von den Bestimmungen des Betäubungmittelgesetzes unterschiedet.
Weitere Informationen zum NpSG

Fazit für den Konsumenten:

Die hauptsächlich über das Internet angebotenen „Legal-Highs“ sind Substanzen, über deren Risiken und Gefahren bisweilen nur sehr wenig bekannt ist. Nur weil eine Substanz als „legal“ angeboten wird, ist sie nicht ungefährlich. Die Käufer machen sich so zu Versuchskaninchen und konsumieren Substanzen, über deren Wirkung und Gefahren kaum Wissen besteht.

Die Zusammensetzung der unter Sammelbegriffen wie „Dünger“, „Badesalz“ oder „Kräutermischungen“ verkauften Produkte ist ungewiss und unterliegt häufig Schwankungen. Weder die Qualität (was ist drin) noch die Quantität (wie viel ist drin) der verkauften Podukte ist gleichbleibend. Die Hersteller haben die Möglichkeit aus einer breiten sehr unterschiedlich wirkenden Palette von Designerdrogen auszuwählen. Heute dies, morgen das…Risiko und Gefahren sind nicht abschätzbar.

Seit 25. November 2016 unterstehen viele der sogenannten "legal highs" einem neuen Gesetz (NPSG).

Was ist drin? Ergebnise zu getesteten "legal-highs"

Auf der Internetseite http://legal-high-inhaltsstoffe.de/ gibt es Ergebnisse über Inhaltsstoffe von Produkten, die als "legal-highs" verkauft werden.

 

Rechtslage:

Mittlerweile sind mehr als 100 der neuen Substanzen verboten und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Eine aktuelle detaillierte Auflistung der seit 2010 verbotenen neuen Substanzen findet sich in unserer Rubrik:  Neue Drogen im Betäubungsmittelgesetz.

Viele weitere dieser Substanzen unterliegen einem seit 25. November 2016 gültigem Gesetz (NPSG). Dieses Gesetz verbietet alle Substanzen, die chemisch zwei genau definierten Stoffgruppen zugeordnet sind.

Substanzen, die weder dem Betäubungmittelgesetz unterstehen, noch dem NPSG, scheinen aktuell nicht verboten zu sein!



 

 


Weiterführende Links auf partypack.de:


Räuchermischungen: Informationen zu Räuchermischungen auf partypack.de

Mephedron: Informationen zu Mephedron auf partypack.de

Methylon: Informationen zu Methylon auf partypack.de


m-CPP: Informationen zu m-CPP (Meta-Chlorphenylpiperazin)


PMA, PMMA: Informationen zu  PMA (Paramethoxyamphetamin), PMMA (Paramethoxymethamphetamin)

 

MDHOET: Informationen zu MDHOET (3,4-Methylendioxy-N-2-Hydroxyethyl-Amphetamin)

Gesetzestext: NpSG



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