9 neue Drogen unterliegen nun dem BtMG!
weitere "legal highs" verboten!
Mit der 29. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BtMÄndVO) sind seit dem 08. Mai 2015 neun weitere Substanzen in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen und somit illegal! Mit der Aufnahme in die Anlage II ist der erlaubnispflichtige, legale, weltweite Handel mit diesen Substanzen für industrielle Zwecke sowie zu Forschungszwecken möglich – verschrieben werden können sie aber nicht.
Folgende Substanzen wurden neu aufgenommen:
- AB-CHMINACA
- 4,4'-DMAR(para-Methyl-4-methylaminorex
- 5F-ABICA(5F-AMBICA, 5-Fluor-ABICA,5-Fluor-AMBICA)
- 5F-AB-PINACA (5-Fluor-AB-PINACA)
- 5F-AMB (5-Fluor-AMB)
- 5F-SDB-006
- MT-45
- SDB-006
- THJ-018 (JWH-018 Indazol-Analogon)
Link:
Übersicht über die aktuellen und vergangenen Betäubungmitteländerungsverordnungen