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26.09.2016

Legal Highs:

Neues Gesetz im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat das neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NPSG) beschlossen.
In Kraft getreten ist es noch nicht, es muss formal noch durch den Bundesrat, ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig.

Das Gesetz sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken.

Weitere Informationen: www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-3-quartal-2016/npsg-abschluss-bundestag.html



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