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28 neue Drogen im BtMG
28 neue psychoaktive Substanzen im BtMG / Bundesrat fordert ein Analoggesetz
Der Bundesrat hat am 06. Juli 2012 die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften der Bundesregierung beschlossen. Diese Verordnung trittab sofort in Kraft. Dadurch sind 28 neue Substanzen in Anlage I und Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen.
Besitz, Erwerb und Handel mit diesen Substanzen sind dann strafbar.
Zu den 28 neu aufgenommenen Substanzen gehören:
- 4-FA
- 1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon
- AM-694
- Butylon
- Ethcathinon
- 4-FMC
- 4-FMA
- p-FPP
- 4-Fluortropacocain
- JWH-007
- JWH-015
- JWH-081
- JWH-122
- JWH-200
- JWH-203
- JWH-210
- JWH-250
- JWH-251
- Methedron
- PMEA
- 4-Methylamfetamin
- MBZP
- MDPV
- 4-MEC
- Methylon
- Naphyron
- RCS-4
- TFMPP
Die Liste samt komletter chemischer Bezeichnung ist hier zu finden:
Link:
26. Betäubungsmitteländerungsverordnung
Weiterhin hat der Bundesrat in seinem Beschluss zu diesem Antrag die Bundesregierung aufgefordert "zu prüfen, wie eine Gruppenunterstellung dieser psychoaktiven Substanzen unter das BtMG durchzusetzen ist.", also ein Analoggesetz zu schaffen, damit in Zukunft ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellt werden können und somit alle möglichen Abwandlungen und theoretisch vorstellbare, zukünftig evtl. auf dem Markt auftauchende psychoaktive Substanzen schon von vornherein illegalisiert werden können.
Den Beschluss des Bundesrates könnt Ihr
hier nachlesen.





