Spice, Space, Forrest Humus, Smoke u.v.a. sind Markennamen von Kräutermischungen, die von den jeweiligen Herstellern als Räucherware zum Beduften von Räumen bezeichnet werden.
Diese Produkte eignen sich aber auch zum Rauchen und werden zu diesem Zweck immer wieder missbraucht.
Entgegen der Angaben der Hersteller wurden in vielen dieser Kräutermischungen "Synthetische Cannabinoide" gefunden. Die gefundenen Cannabinoide wurden dann alsbald dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Alle in den letzten Jahren neu unterstellten Substanzen findest Du unter folgendem Link: Gesetzesänderungen - neue Drogen im Betäubungsmittelgesetz
Achtung: neues Gesetz!
Seit 25. November 2016 unterstehen unzählige Kräutermischungen und andere Substanzen einem neuen Gesetz. Das NpSG (Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe) sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.
In welchen Kräutermischungen die genannten Substanzen aktuell enthalten sind, unterliegt den Schwankungen des Marktes.
Synthetischen Cannabiniode haben eine ähnliche Wirkung wie Cannabis, wirken jedoch um ein Vielfaches stärker. Zudem ist festzuhalten, dass durch die Analyse von Spice und Co die beigefügten Cannabinoide in unterschiedlicher und stark schwankender Konzentration nachgewiesen wurden. Die Höhe der beigefügten Substanzmenge ist also unkalkulierbar.
Das Risikopotential von synthetischen Cannabinoiden ist bislang wenig erforscht.
Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg weist jedoch darauf hin, dass mindestens von einem mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial auszugehen ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit und das Institut für Risikobewertung raten eindeutig vom Konsum der Substanz ab.