Bundeswehr und Drogen

Neufassung nach aktueller Änderung der Verwendungsfähigkeitskriterien (01.10.2004)

Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Oberstarzt a.D. Dr. med. Wolfgang Lawicki,  www.suchtpraevention-bundeswehr.de, für die Beantwortung der Fragen.

Frage 1:

Wie verhält es sich eigentlich mit der Problematik des Drogenkonsums bei der Musterung?

 

Frage 2:

Was passiert, wenn eine Person Drogenkonsum eingesteht bzw. angibt?

Frage 3:

Werden diese Informationen an irgendwelche Ämter, Dienststellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr weitergegeben. Hat die Person während des Wehrdienstes irgendwelche Strafen, Folgen, Disziplinarmaßnahmen, weiter Untersuchungen etc. zu befürchten?

 

Frage 4:

Im Internet habe ich unterschiedliche Aussagen gefunden. Zum einen steht dort, das bei Drogenkonsum ausgemustert wird, anderseits habe ich gelesen das Drogenkonsum vor Ausmusterung nicht schützt. Was ist richtig?


Umfangreiche Informationen  zur Rechtslage bei der Bundeswehr im Zusammenhang mit Drogen gibt es unter:  www.suchtpraevention-bundeswehr.de 


 
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