Apothekentest
- In Nordrhein-Westfalen gibt es in jeder Apotheke die Möglichkeit, Drogen jeder Art testen zu lassen. Die Substanzen werden von der Apotheke an eine Krankenhausapotheke weitergeleitet.
- Diese Tests sind anonym, da ApothekerInnen der Schweigepflicht unterliegen und nach § 4 Abs. 1 Nr. 1e Betäubungsmittelgesetz illegale Drogen entgegennehmen dürfen ohne sich strafbar zu machen.
- Die Dienstleistung der Apotheken kostet 25,- Euro pro eingereichte Substanz.
- Das Ergebnis gibt nur Aufschluss darüber, welche Substanz(en) in der abgegebenen Probe enthalten sind, nicht jedoch über die Höhe der Dosierung und des Reinheitsgehaltes.
- Aufgrund der technisch hoch entwickelten Labore werden bei Apothekentests nur geringe Mengen einer Substanz benötigt, um ein Ergebnis herausfinden zu können.
- Die Untersuchungsergebnisse liegen in der Regel nach wenigen Tagen vor.
Detailierte Informationen zum Ablauf können hier erfragt werden: