K.o.-Tropfen (GHB, GBL, Liquid Ecstasy, Vergewaltigungsdroge)

Was sind K.o.-Tropfen?

Häufig werden die Substanzen GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gamma-Butyrolacton) als K.o.-Tropfen missbraucht. Diese beiden Substanzen sind auch unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ bekannt. Bei einer geringen Dosis wirken sie berauschend und enthemmend. Bei einer höheren Dosis hingegen wirken die Substanzen einschläfernd.

Neben GHB und GBL, gibt es noch weitere Substanzen, die häufig als K.o.-Tropfen missbraucht werden, hierzu zählen z.B. Benzodiazepine und Barbiturate.

Dieser Zustand wird von den Tätern genutzt, um Ihre Opfer zu vergewaltigen, sexuell zu missbrauchen oder auszurauben.

K.o.-Tropfen sind farb- und geruchlos. Vermischt mit einem Getränk ist der leicht salzige/seifige Geschmack nur schwer zu schmecken.

Wie wirken K.o.-Tropfen

K.O.-Tropfen machen zuerst willenlos und dann bewusstlos!


Die Wirkung tritt nach ca. 10 - 20 Minuten ein und hängt sehr stark von der Dosis ab.


Zu Beginn wirken K.o.-Tropfen ähnlich wie Alkohol. Die Selbstbeherrschung nimmt ab, leichte Willenlosigkeit tritt auf. Dieser Zustand wird von den Tätern oft genutzt, um die Opfer an einen anderen Ort zu bringen. Bei einer höheren Dosis hingegen wirken die Substanzen dann einschläfernd. Die Wirkung hält zwei bis vier Stunden an. Bewusstlosigkeit und Erinnerungslücken treten auf. Die Opfer können sich gar nicht oder nur bruchstückhaft an das Geschehene erinnern.


Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von K.o.-Tropfen und Alkohol. Hierbei besteht die Gefahr einer Atemlähmung. 

     

Wie und wo werden K.o.-Tropfen eingesetzt?

Schon wenige Milliliter der Substanz reichen aus, um die Opfer zu betäuben.

Die Tropfen werden in einem unbeobachteten Moment in ein Getränk gemischt.

Dies passiert in Diskotheken,  auf Festivals, in Kneipen, bei öffentlichen und privaten Parties aber auch auf Volks- und Schützenfesten.

Bis die betäubende Wirkung eintritt können die Täter Ihre Opfer dann an einen anderen Ort bringen.

Aber auch im privaten Bereich werden die Täter aktiv. Die romantische Zweisamkeit kann dann für die Verabreichung von K.o.-Tropfen leicht genutzt werden.

 

K.o.-Tropfen werden sowohl im hetero- als auch im homosexuellen Umfeld missbräuchlich verwendet: Schwule Männer können anderen schwulen Männern durch K.o.-Tropfen zum Opfer fallen.

 

In Urlaubsregionen werden K.o.-Tropfen für Raub- und Diebstahlsdelikte eingesetzt.

Weitere Betäubungsmittel neben klassischen K.o.-Tropfen:

Neben GHB und GBL, gibt es noch weitere Substanzen, die häufig als K.o.-Tropfen missbraucht werden, hierzu zählen z.B. Benzodiazepine und Barbiturate.

 

Aber auch zu hoher Alkoholkonsum hat in vielen Fällen dazu geführt, dass sich Personen im betrunkenen Zustand auf Geschlechtsverkehr einlassen, dem sie nüchtern niemals zugestimmt hätten.

 

Wie können Sie sich schützen? – Vorsicht ist besser als Nachsicht

  • Lassen Sie Ihr Getränk nie unbeaufsichtigt stehen
  • Getränke nicht von unbekannten Personen annehmen
  • Getränke immer selbst bestellen und entgegennehmen
  • Bei einer Einladung zu einem Getränk beim Bestellen und Entgegennehmen dabei sein.
  • Gemeinsam sind Sie stark – besprechen Sie mit Ihren Freundinnen das Problem der K.o.-Tropfen und passen Sie gegenseitig auf sich und Ihre Gläser auf.


Sollten Ihnen plötzlich schwindelig werden, oder falls Sie ein unwohles Gefühl haben, sprechen Sie Ihre Freundinnen und Freunde oder andere vertrauenswürdige Personen an. Wenden Sie sich auch an das Personal.

Sie haben K.o.-Tropfen bekommen - was können Sie tun?

K.o.-Tropfen lassen sich im Körper nur kurz nachweisen.

Schnelles Handeln ist gefragt, wenn Sie Klarheit haben möchten und einen Beweis für eine Anzeige gegen den Täter benötigen.


Ein Nachweis ist in Blut und Urin bis max. 8-12 Stunden nach Einnahme möglich.

Zum Nachweis suchen Sie schnellstmöglich ein Krankenhaus, oder ein Arzt auf.
In Großstädten sind Rechtsmedizinische Institute ebenfalls gute Anlaufpunkte. Diese erstellen eine klare Dokumentation, die für einen Strafprozess unerlässlich sind.

  • Informieren Sie das Personal darüber, dass Sie auf K.o.-Tropfen untersucht werden möchten.
  • Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat gemäß § 179 StGB.
  • Schalten Sie auch schnellstmöglich die Polizei ein – erstatten Sie Anzeige.
  • Sie können auch Anzeige gegen unbekannt erstatten.

 

Kostenübernahme von Blut-/Urinuntersuchungen:

 

Bei Verdacht auf K.o.-Tropfen werden die Kosten für Blut-/Urinuntersuchungen in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Ausnahme: Nach Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei werden die Kosten des Nachweisverfahrens im Rahmen der Ermittlung übernommen.


Wichtig:

Wenn Sie eine Strafanzeige erst nach einer Untersuchung stellen wollen, benötigen Sie vom behandelnden Arzt/Ärztin eine möglichst genaue Dokumentation. Fordern Sie diese ein!

  • Blut/Urin-Kontrolle, um nachzuweisen, welche Substanz verabreicht wurde
  • Nachweis, ob Geschlechtsverkehr stattgefunden hat
  • Dokumentation/Bilder von verletzten Stellen usw.

 

Wenden Sie sich an eine Frauenberatungsstelle oder an einen Frauen-Notruf. Dort finden Sie geschulte Mitarbeiterinnen, die Ihnen bei psychischen Belastungen durch eine Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs helfen können.

Adressen in Köln:

 

Strafanzeige  - stetig besetzte Polizeiwache:

Polizei Köln
Kriminalkommissariat 66 – Kriminalwache

24 Stunden am Tag besetzt
Walter-Pauli-Ring 2 - 4
51103 Köln
Tel.: 0221/229-8855
Fax: 0221/229-8862
kk66.koeln(a)polizei.nrw.de

oder jede andere Polizeidienststelle!

 

Nachweis von K.o.-Tropfen:

Institut für Rechtsmedizin
Universität zu Köln

Melatengürtel 60-62
50823 Köln
Telefon +49 (0)221 478-88222
Telefax +49 (0)221 478-88223


E-Mail:
rechtsmedizin(a)uk-koeln.de

Internet: http://www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin

 

Rechtzmedizin Überregional:

Link: Rechtsmedizinische Institute in Deutschland

 

Frauenberatungsstellen:

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen
Frauen gegen Gewalt e.V.
Fon / Fax: 0221 - 56 20 35

mailbox(a)notruf-koeln.de

www.notruf-koeln.de

 

Mädchenberatung linksrheinisch
Lobby für Mädchen

Fridolinstr. 14
50823 Köln-Ehrenfeld
Tel.: 02 21 – 45 35 56 50
Fax : 02 21 – 45 35 56 54

Telefonische Beratung: Mo: 10:00 – 12:00 Uhr
Offene Beratung: Mi: 14:00 – 16:00 Uhr
Beratung nach Vereinbarung: Mo – Do ganztägig
maedchenberatung-linksrhein(a)lobby-fuer-maedchen.de

www.lobby-fuer-maedchen.de

 

Mädchenberatung rechtsrheinisch

Lobby für Mädchen
im Interkulturellen Mädchentreff
Buchheimer Straße 56
51063 Köln – Mülheim
Tel.: 02 21 / 890 55 47
Fax: 02 21 / 890 55 48
maedchenberatung-rechtsrhein(a)lobby-fuer-maedchen.de

www.lobby-fuer-maedchen.de
Offene Beratung Mi und Fr 14:00 – 18:00 Uhr
Beratung nach Vereinbarung: Di - Fr ganztägig

 

Beratungsstelle für schwule Männer, die Opfer von K.O.-Tropfen geworden sind:

Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule im
RUBICON Beratungszentrum
Rubensstr. 8-10
50676 Köln
Telefon: 0221-27 66 999-0
kontakt@vielfalt-statt-gewalt.de
www.vielfalt-statt-gewalt.de
www.rubicon-koeln.de

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

Kölner Kampagne zu K.o-Tropfen:

 

# Umfangreiche und Informative Webseite

# Info-Postkarte
# Faltblatt
# Plakat

 Link: www.ko-tropfen-koeln.de
 

 

Flyer des Justizministeriums NRW: Lass Dich nicht K.O. TROPFEN

 

Online Kampagne K.O.-Tropfen - NEIN DANKE! aus Berlin



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