NpSG - Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Badesalze, Kräutermischen & legal highs, Research Chemicals)

 

Das NpSG regelt seit 25. November 2016 den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen, die nicht  dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind. Das Gesetz wurde im Juli 2019, im Juli 2020, sowie im Juli 2021 durch weitere Stoffgruppen ergänzt. Im September 2022 wurde das Gesetz überarbeitet (Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes) und die bestehenden Stoffgruppen erweitert und klarer definiert. Das Gesetz sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung von NPS (auch bekannt als Badesalze, Kräutermischungen oder legal highs) zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, geschützt werden.

 

Das NPSG ist ein eigenständiges Gesetz, dem alle Substanzen unterstellt sind, die zu folgenden fünf Stoffgruppen gehören:

Je nach Entwicklung des Marktes kann es angezeigt sein, weitere Stoffgruppen den Regelungen des NpSG zu unterwerfen oder aber Stoffgruppen auszuweiten oder einzuschränken.

Das NpSG ist eine Ergänzung zu Substanzen, die bereits im BTMG (Betäubungsmittelgesetz) aufgenommen wurden! Somit hat der Gesetzgeber nun zwei Gesetze, mit denen er auf den Umgang mit psychoaktiven Stoffen zurückgreifen kann. NPS, die dem Betäubungsmittegesetz unterstehen (Link: NPS, die bereits durch das BTMG verboten sind), werden nach den Grundsätzen des Betäubungsmittelgesetzes behandelt. NPS, die (noch) nicht dem BtMG unterstehen, aber unter die Bestimmungen des NpSG fallen, werden nach diesem neuen Gesetz behandelt. Neue psychoaktive Substanzen, die nicht unter das NpSG fallen und die auch nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, werden aktuell gesetzlich nicht reguliert.

 

Was steht nun genau unter Strafe und was verbietet des NpSG?

Link: Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)