Entscheidung des Europäischen Gerichtshof:
"Legal Highs" sind keine Arzneimittel!
Laut Urteil sind "Legal Highs" keine Arzneimittel. Somit ist die bisher in Deutschland gängige Praxis, den Verkauf dieser Substanzen über das Arzneimittelgesetz zu verbieten, gekippt. Der Verkauf von Substanzen, die noch nicht den Bestimmungen des Betäubungmittelgesetzes unterstehen, bleibt somit legal.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung andere Möglichkeiten findet, den Verkauf und evtl. auch den Besitz dieser Substanzen generell zu verbieten. Aktuell dauert es recht lange, bis eine neue Substanz dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden kann. Hersteller und Händler sind momentan bei der Entwicklung neuer Substanzen wesentlich schneller, als der Gesetzgeber mit seinen Verbotsregelungen.
Unser Fazit:
Egal ob erlaubt oder verboten - der Konsum von "Legal-Highs" birgt starke gesundheitliche Gefahren. Nur weil eine Substanz als „legal“ angeboten wird, ist sie nicht ungefährlich. Die Käufer machen sich so zu Versuchskaninchen und konsumieren Substanzen, über deren Wirkung und Gefahren kaum Wissen besteht.
Die Zusammensetzung der unter Sammelbegriffen wie „Dünger“, „Badesalz“ oder „Kräutermischungen“ verkauften Produkte ist ungewiss und unterliegt häufig Schwankungen. Weder die Qualität (was ist drin) noch die Quantität (wie viel ist drin) der verkauften Podukte ist gleichbleibend. Die Hersteller haben die Möglichkeit aus einer breiten sehr unterschiedlich wirkenden Palette von Designerdrogen auszuwählen. Heute dies, morgen das…Risiko und Gefahren sind nicht abschätzbar.
Was ist drin? Ergebnise zu getesteten "legal-highs"
Auf der Internetseite http://legal-high-inhaltsstoffe.de/ gibt es Ergebnisse über Inhaltsstoffe von Produkten, die als "legal-highs" verkauft werden.
Weitere Informationen: Legal-Highs